Neunkirchen Neunkirchen

Friedhof- und Bestattungswesen

Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Maria Ripberger
Sachbearbeiterin
09371 9738-2309371 650050010maria.ripberger@buergstadt.de

Satzungen / Verordnungen

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Neunkirchen - Verwaltungsgemeinschaft Erftal
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09371/9738-0

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten im Rathaus Bürgstadt:
Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Gerne sind wir nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel. 09371/9738- 0
auch in der Zeit von 12.00 Uhr – 13.00 Uhr für Sie da.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.