Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Seitz
13.07.2021
Informationen zur Impfkampagne des Landkreises Miltenberg
„Was ihr wollt, wann ihr wollt“ – mit diesem Motto überschreibt der Landkreis Miltenberg seine aktuelle Impfkampagne, die aufgrund der sehr guten Versorgungslage mit allen Impfstoffen neben den Impfungen ohne Termin im Impfzentrum Miltenberg und auch dezentrale Impfungen in mehreren Orten des Landkreises vorsieht.
„Mach mit – Impfen schützt“ fordert der Landkreis alle Menschen ab 12 Jahren dazu auf, sich gegen Corona impfen zu lassen und damit sich selbst und andere zu schützen. Kommen kann jeder, Jugendliche ab zwölf Jahren müssen allerdings einen Sorgeberechtigten mitbringen. Auch Menschen, die nicht im Landkreis Miltenberg wohnen, können das Angebot wahrnehmen.
Wie und wo kann man sich impfen lassen?
Nach wie vor ist es möglich, sich im Impfzentrum in der Breitendieler Straße in Miltenberg impfen zu lassen – nun aber ohne festen Termin. Einfach kommen, sich einen Impfstoff aussuchen (BioNTech, Moderna, Johnson&Johnson oder AstraZeneca) und sich impfen lassen – so einfach geht das Impfen mittlerweile. Wer bereits einen Termin im Impfzentrum für eine Impfung ausgemacht hat, kann beruhigt sein – dieser behält seine Gültigkeit. Wer eine Zweitimpfung bei seinem Haus- oder Facharzt nicht wahrnehmen kann, erhält auch diese im Impfzentrum mit dem passenden Impfstoff. Geöffnet ist das Impfzentrum von Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr, sowie am Samstag von 9 bis 16 Uhr.
Ganz neu ist ein Impfangebot, das von Montag nächster Woche an in verschiedenen Orten im Landkreis Miltenberg genutzt werden kann. Dann macht ein Impfbus jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr auf Supermarkt-Parkplätzen Station; ausgewählt werden kann zwischen den Impfstoffen BioNTech (Zweifachimpfung) oder Johnson&Johnson (Einmalimpfung):
Weitere Stationen werden in den kommenden Wochen dazukommen. Sie werden rechtzeitig vom Landkreis Miltenberg veröffentlicht.
Mitzubringen ist zur Impfung lediglich ein amtliches Lichtbilddokument (etwa ein Personalausweis oder ein Führerschein). Die Impfung wird in den Impfpass eingetragen, wen dieser mitgebracht.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen