Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Seitz
24.10.2022
Wir bitten um Beachtung.
Nach Art. 8 und 9 des Bestattungsgesetzes hat die Gemeinde für die Verkehrssicherheit auf dem Friedhof zu sorgen. Aus diesem Grunde findet im in den nächsten Wochen eine Überprüfung statt.
Bei der Überprüfung wird vor allem die Standfestigkeit der Grabmale begutachtet.
Um besondere Beachtung wird gebeten. Sollte es Beanstandungen geben, werden die Grabbesitzer hiervon im Nachhinein schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass die Gemeinde bei etwaigen Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß befestigte Grabmale entstehen, nicht haftet.
Die Haftung liegt in diesem Fall ausschließlich beim Grabbesitzer, der für die Standfestigkeit des Grabmals gemäß der Friedhofssatzung stets Sorge zu tragen hat.
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