Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Seitz
28.10.2024
Wir bitten um Beachtung!
Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. November 2024 folgende Steuern zur Zahlung fällig werden:
1. Grundsteuer A und B laut Bescheid
2. Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Um eine gebührenpflichtige Mahnung zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einzahlung zum oben genannten Termin. Bei denjenigen, die Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird die Abbuchung durch SEPA-Lastschrift bei der jeweiligen Bank vorgenommen.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen