Neunkirchen Neunkirchen

Fällige Zahlungen am 15. Februar 2020

04.02.2020
Bitte beachten!

Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. Februar 2020 folgende Steuern zur Zahlung fällig werden:

1.      Grundsteuer A und B laut Bescheid

2.      Gewerbesteuer-Vorauszahlung

3.      Hundesteuer

Um eine gebührenpflichtige Mahnung zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einzahlung zum oben genannten Termin. Bei denjenigen, die Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird die Abbuchung durch SEPA-Lastschrift bei der jeweiligen Bank vorgenommen.

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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