Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Seitz
11.02.2019
Bitte beachten - folgende Steuern sind zur Zahlung fällig!
Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. Februar 2019 folgende Steuern zur Zahlung fällig werden:
1. Grundsteuer A und B laut Bescheid
2. Gewerbesteuer-Vorauszahlung
3. Hundesteuer
Um eine gebührenpflichtige Mahnung zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einzahlung zum oben genannten Termin. Bei denjenigen, die Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird die Abbuchung durch SEPA-Lastschrift bei der jeweiligen Bank vorgenommen.
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Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Neunkirchen