Neunkirchen Neunkirchen

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 05.02.2015

06.02.2015
In der Sitzung am 05.02.2015 beriet der Gemeinderat über die Kostenbeteiligung an der Sanierung der Erftal-Grundschule Eichenbühl mit Turnhalle. 2. Bürgermeister Bick, der die Sitzung leitete, erläuterte die Situation. Demnach hat bereits im November 2013 ein Gespräch mit der Gemeinde stattgefunden, in welchem eine einvernehmliche Lösung bzw. ein Kompromiss bezüglich der Kostenbeteiligung gesucht wurde.

Die Gesamtkosten betragen 1.791.572,12 €, hierzu gingen Zuschüsse in Höhe von 1.149.200,00 € ein. Die ungedeckten Investitionskosten betragen demnach 542.372,12 €.
Der Umlegungsmodus ist im bestehenden Schulvertrag zwischen den beiden Kommunen grundsätzlich so geregelt, dass die Finanzierung von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen über 50.000,00 € im Regelfall über kalkulatorische Kosten erfolgt. Es bleibt den Vertragspartnern jedoch freigestellt, eine andere Regelung zu treffen. Bei einer Beteiligung über kalkulatorische Kosten würde sich die Kostenbeteiligung der Gemeinde Neunkirchen bis zum Jahre 2080 hinziehen, was wiederum bedeutet, dass auf die Gemeinde Neunkirchen kalkulatorische Zinsen in Höhe von ca. 400.000,00 € zukommen würden.
Bei der Besprechung in Eichenbühl einigte man sich darauf, von dieser Variante Abstand zu nehmen. In beiderseitigem Einvernehmen wurde festgelegt, analog wie bei bisherigen anderen Baumaßnahmen, eine Kostenbeteiligung ohne Anrechnung von Zinsen über einen Zeitraum von 10 Jahren vorzunehmen. Ausgehend von einer Gesamtschülerzahl von 122 Schüler (Stichtag 01.10.2014, Entstehung der Kostenbeteiligung) beläuft sich der Anteil der Gemeinde Neunkirchen bei 45 Schülern auf jährlich 23.694,05 €. Der Gemeinderat hat zu diesem Abrechnungsmodus einstimmig sein Einvernehmen erteilt.

Weiterer Beratungspunkt war ein Antrag auf Bezuschussung von Kulturarbeit in der Gemeinde durch Privatpersonen. Hier lagen schon mehrfach Anträge vor, dass z.B. für Anzeigen im Amtsblatt der VG auf einzelne Veranstaltungen die Kosten von der Gemeinde übernommen werden sollen. Außerdem sollten die Gemeinschaftshäuser gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden.
2. Bgm. Bick stellt fest, dass der Gemeinderat grundsätzlich die einzelnen Initiativen begrüßt. Eine Kostenübernahme für Anzeigen im Amtsblatt kann jedoch aus Konsequenz- und Gleichheitsgründen nicht erfolgen. Alle Vereine müssen ihre Anzeigen ebenfalls selbst tragen.
Über die kostenlose Überlassung der Gemeinschaftshäuser kann im Einzelfall entschieden werden. Der Gemeinderat hat diese Vorgehensweise einstimmig gebilligt.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Informationen und Anfragen“ informierte der 2. Bürgermeister über einen Termin am Vormittag in der Kindertagesstätte. Hier wurden zusammen mit dem Heilpädagogen Herr Hofherr und den Erzieherinnen verschiedene Vorschläge für den Einbau einer zweiten Spielebene in der Krippe erörtert. Herr Hofherr wird die Ideen planungsmäßig umsetzen, dann soll eine weitere Gesprächsrunde stattfinden. Zum zeitlichen Ablauf ist vorgesehen, die Umsetzung der Maßnahme in den Sommerferien durchzuführen. Hierzu werden eifrige Helfer benötigt, die die Podeste etc. herstellen und einbauen, damit die Kosten möglichst gering gehalten werden können.

Als Termin für eine Bauausschusssitzung wurde der Samstag, 21. Februar 2015 vereinbart. Verschiedene Punkte, die in den Bürgerversammlungen angesprochen wurden, werden besichtigt.

Angesprochen wurde zum wiederholten Male die Geschwindigkeitsbeschränkung in den Gemeindestraßen auf 30 km/h, ein entsprechender Antrag wird demnächst folgen. Ferner soll geprüft werden, ob ein Beitritt zur kommunalen Verkehrsüberwachung in Erwägung gezogen werden kann.

Kategorien: Sitzungsprotokolle, Amtliche Mitteilungen

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Außendienststunden in Neunkirchen und Ortsteilen finden statt am:

Ab 01.01.2019 findet der Außendienst jeweils am 1. Donnerstag im Monat (Sitzungstag) im OT Neunkirchen für eine Stunde statt.

Neunkirchen: 16.00 Uhr - 17.00 (Rathaus)

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