Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Seitz
05.02.2018
Hauptberatungspunkt war die Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplanes durch Herrn Kreisbrandmeister Jürgen Schell. Der Plan wurde mit den örtlichen Feuerwehrkommandanten, einem Team des Gemeinderates sowie der Kreisbrandinspektion erstellt und mit dem Kreisbrandrat abgesprochen.
Herr Schell weist zunächst darauf hin, dass bereits 2016 über die Notwendigkeit eines Bedarfsplanes gesprochen wurde. Die Erstellung des Planes ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und Voraussetzung dafür, dass bei zuschussfähigen Beschaffungen Zuschüsse gewährt werden. Der Inhalt ist im groben durch ein Merkblatt des Innenministeriums vorgegeben.
Bürgermeister Seitz stellt fest, dass die Gemeinde verpflichtet ist, die Anforderung zu erfüllen. So ist z.B. bereits die Bestellung des Feuerwehrfahrzeuges für die Umpfenbacher Wehr erfolgt, der Antrag der Richelbach für die Ersatzbeschaffung liegt vor.
Auf Anfrage erklärt Herr Schell, dass auch die Städte Wertheim und Külsheim bei den Einsatzzeiten in der Bereichsfolge in der integrierten Leitstelle einbezogen sind.
Bei den Beschaffungen sollte darauf geachtet werden, dass neue Geräte gekauft werden.
Bgm. Seitz spricht weiterhin die Zisternen an, die in Zukunft gefordert werden. Pro Ortsteil werden 200cbm erforderlich.
Der Plan wird allen Gemeinderäten in Papierform zugestellt und soll in der nächsten oder übernächsten Sitzung nochmals beraten werden.
Der Gemeinderat stimmte der Bestellung von Herrn Volker Schell zum Feldgeschworenen zu, die Vereidigung wird im Rahmen des Feldgeschworenenjahrtages vorgenommen.
Die Kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2020 -2022 steht an.
Der Gemeinderat sprach sich für die Ausschreibung von 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote aus.
Der Jahresbericht über die Tätigkeit der Stiftung Altenhilfe wurde zur Kenntnis genommen. Zuwendungen an die stationären Einrichtung und ambulanten Dienste wurden in einer Gesamthöhe von 98.027,98 € beschlossen. Somit wurden bereits von 1993 bis 2017 für stationäre und ambulante Einrichtungen 2.392.423,94 € ausgeschüttet. Der Vermögensgrundstock einschließlich Rücklage lag zum Jahresbeginn 2017 bei 1.505.341,49 €.
Im Jahre 2018 steht die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 – 2023 an. Die Gemeinde Neunkirchen wird aufgefordert, 1 Person zu melden.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Sitzungsprotokolle