Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Seitz
09.05.2023
Bekanntmachung zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Neunkirchen
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Neunkirchen
für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Miltenberg
und den Strafkammern des Landgerichts Aschaffenburg
1. Die Gemeinde Neunkirchen hat in der Sitzung am 04.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das oben genannte Landgericht bzw. Amtsgericht gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Dienstag, den 09.05.2023 – Montag, 15.05.2023 im Rathaus Bürgstadt, Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt, Zimmer 1 Einwohnermeldeamt während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Verwaltungsgemeinschaft Erftal, Rathaus Bürgstadt, Große Maingasse 1, Bürgstadt Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Neunkirchen, 09.05.2023
Seitz,
Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen