Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Seitz
14.01.2025
Bekanntmachung zur Bundestagswahl am 23.02.2025
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT ERFTAL
MARKT BÜRGSTADT und GEMEINDE NEUNKIRCHEN
Bekanntmachung
über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten
Im Zusammenhang mit den Wahlen zum Deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar 2025 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene In den sechs der Stimmabgabe voran gehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Art. 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BMeldeG).
Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 50 Abs. 1 Satz 2 BMeldeG). Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Art. 50 Abs. 5 Satz 1 BMeldeG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.
Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Rathaus Bürgstadt
-Bürgerbüro-
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Montag 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 13.00 – 16.00 Uhr
Tel:. 09371/ 9738- 31/17/19
E-Mail: einwohnermeldeamt@buergstadt.de
Bürgstadt, 14.01.2025
Wolfgang Seitz
1. Gemeinschaftsvorsitzender
Kategorien: Amtliche Mitteilungen